Aktuelles aus der Schule
24. 09. 2024
Am 27.9.2024 von 16.00 bis 18.00 Uhr findet unser Trödelmarkt statt. Alle sind herzlich willkommen! Es können auch noch Verkaufsstände angemeldet werden über das Sekretariat oder über ...
24. 09. 2024
Am 29.11.2024 findet in der Zeit von 16.00 bis 18.00 Uhr unser alljährlicher Weihnachtsmarkt statt.Es verkaufen unsere Schülerfirmen ihre hergestellten Produkte und auch die Klassen bieten ...
an der Regenbogenschule Nauen
Berufsbildungsreife gleichgestellter Abschluss
Die Schülerinnen und Schüler werden ab der Klassenstufe 8 nach dem Rahmenlehrplan der Sekundarstufe I unterrichtet. Geeignete Kandidaten werden durch die Klassenkonferenz vorgeschlagen und auf Grund ihrer Leistungen, der Anstrengungbereitschaft und des Durchhaltevermögens ausgewählt. Sie erhalten in Klassenstufe 9 und 10 leistungsdifferenzierten Unterricht in Deutsch, Mathematik und Englisch.
Sie zeigen in allen Fächern in der 10. Klassenstufe mindestens befriedigende Leistungen. Sollten in einzelnen Fächern die Leistungen schlechter sein, so können diese ausgeglichen werden.
Die Präsentationsprüfung wird mindestens mit befriedigenden Leistungen absolviert.
Die vergleichende Arbeit (schriftliche Prüfung) in Mathematik und Deutsch und die mündliche Prüfung in Englisch werden mit mindestens befriedigenden Leistungen abgeschlossen.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten ein Zeugnis der Förderschule. Unter Bemerkungen steht der Satz: „XY hat einen der Berufsbildungsreife gleichgestellten Abschluss erreicht. Er/ sie zeigte in der Präsentationsprüfung zum Thema „…“ hervorragende/ gute/ befriedigende Leistungen.“
Abschluss der Förderschule
Die Schülerinnen und Schüler zeigen in allen Fächern in der 10. Klassenstufe mindestens ausreichende Leistungen. Sollten in einzelnen Fächern die Leistungen schlechter sein, so können diese ausgeglichen werden.
Die Präsentationsprüfung wird mindestens mit ausreichenden Leistungen absolviert.
Die vergleichende Arbeit (schriftliche Prüfung) in Mathematik und Deutsch werden mit mindestens ausreichenden Leistungen abgeschlossen.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten ein Zeugnis der Förderschule. Unter Bemerkungen steht der Satz: „XY zeigte in der Präsentationsprüfung zum Thema „…“ hervorragende/ gute/ befriedigende/ ausreichende Leistungen.“
Abgangszeugnis der Förderschule
Schülerinnen und Schüler, die die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten ein Abgangszeugnis der Förderschule. Dies betrifft auch Schülerinnen und Schüler, die die Schule zum Ende der 9. Klasse mit 10 Schulbesuchsjahren verlassen.
Gesetzesgrundlagen
Verordnung über Unterricht und Erziehung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Sonderpädagogik-Verordnung - SopV) vom 20. Juli 2017
Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG) vom 2. August 2002
Prüfungsablauf
August/September |
Bekanntgabe des Prüfungsablaufs in der 10. Klasse |
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September/Oktober |
Wahl des Themas für die Präsentationsprüfung, Vorlage bei Klassenleitung und Schulleitung, Genehmigung |
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November - April |
Vorbereitung auf die Präsentationsprüfung |
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Mai | Präsentationsprüfung mit direkter Notenbekanntgabe | |
April/Mai | schriftliche (und mündliche) Prüfungen (vergleichende Arbeiten) | |
Juni/Juli | feierliche Zeugnisausgabe |
Weitere Informationen als Download im PDF-Format